Die Emissionen Lärm und Staub sind gutachterlich gemessen worden und Basis von Prognosen für den zukünftigen Betrieb. Der Betrieb ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Wie bisher werden weiterhin regelmäßig Messungen in Abstimmung und Austausch mit den zuständigen Behörden vorgenommen.
